Energienews


12.09.2023

Frist für alte Kaminöfen läuft aus

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Folgen Sie uns

Einblicke in unsere Arbeit,
Projekte & Neuigkeiten

Instagram

Facebook