Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV )

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Gesetze und Verordnungen

Informationen zur 1. BImSchV und zu Anforderungen an Feuerungsanlagen.

Für den Betrieb von Feuerungsanlagen gelten verschiedene gesetzliche und technische Anforderungen. Eine wichtige Grundlage ist die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).

Sie enthält unter anderem Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie Vorgaben zu Emissionen, Brennstoffen und Überwachungen.


Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Hierzu zählen beispielsweise Kaminöfen, Kachelöfen und andere Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden.

Für solche Feuerstätten gelten abhängig von Bauart, Alter und Zeitpunkt der Errichtung unterschiedliche Anforderungen an Emissionen und Betrieb.

Bei neueren Feuerstätten wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte in der Regel über entsprechende Hersteller- bzw. Prüfbescheinigungen nachgewiesen.


Ältere Kamin- und Kachelöfen

Für ältere Einzelraumfeuerungsanlagen wurden in der 1. BImSchV Übergangsregelungen festgelegt. Die letzte dieser Übergangsfristen endete am 31. Dezember 2024.

Betroffen waren insbesondere bestimmte Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden.

Für ältere Feuerstätten kann ein Weiterbetrieb möglich sein, wenn die geltenden Anforderungen erfüllt beziehungsweise die erforderlichen Nachweise vorliegen oder eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.

Kann der erforderliche Nachweis nicht erbracht werden, können je nach Feuerstätte Maßnahmen wie Nachrüstung oder Außerbetriebnahme erforderlich sein.


Was bedeutet das für meine Feuerstätte?

Ob und welche Anforderungen für eine vorhandene Feuerstätte gelten, lässt sich nicht allein anhand des Alters beurteilen.

Entscheidend können unter anderem sein:

  • Art und Bauweise der Feuerstätte
  • Zeitpunkt der Errichtung und Inbetriebnahme
  • Angaben auf dem Typenschild
  • Hersteller- und Prüfbescheinigungen
  • nachgewiesene Emissionswerte
  • mögliche gesetzliche Ausnahmeregelungen

Deshalb sollte immer die konkrete Feuerstätte betrachtet werden.


Sie sind unsicher, ob Ihr Kaminofen weiter betrieben werden darf?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Einordnung Ihrer Feuerstätte und erläutere Ihnen, welche Anforderungen für Ihre Anlage relevant sind.

Halten Sie hierfür nach Möglichkeit Angaben zum Hersteller, Typ, Baujahr beziehungsweise Typenschild sowie vorhandene Unterlagen zur Feuerstätte bereit.

Sprechen Sie mich gerne an.

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.