Bei einem Brand ist nicht nur das Feuer gefährlich. Besonders Brandrauch kann sich schnell ausbreiten und wird im Schlaf häufig nicht rechtzeitig bemerkt.
Rauchwarnmelder erkennen entstehenden Brandrauch frühzeitig und geben ein lautes Warnsignal ab. Dadurch können wertvolle Minuten gewonnen werden, um sich und andere Personen in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Wohnungen gemäß Landesbauordnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist erforderlich in:
Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Über die gesetzliche Mindestausstattung hinaus können zusätzliche Rauchwarnmelder – beispielsweise in weiteren Aufenthaltsräumen – den Schutz sinnvoll ergänzen.
Übliche Rauchwarnmelder arbeiten nach einem optischen beziehungsweise fotoelektrischen Prinzip. Gelangen Rauchpartikel in die Messkammer, erkennt der Melder diese und löst ein akustisches Warnsignal aus.
Rauchwarnmelder sollen einen Brand nicht löschen oder verhindern. Ihre Aufgabe besteht darin, Personen möglichst frühzeitig vor entstehendem Brandrauch zu warnen.
Damit ein Rauchwarnmelder zuverlässig arbeiten kann, muss er fachgerecht positioniert und montiert werden. Dabei sind unter anderem Raumgröße, Raumgeometrie, Deckenform und mögliche Hindernisse zu berücksichtigen.
Auch die Herstellerangaben des jeweiligen Rauchwarnmelders sind bei Montage und Betrieb zu beachten.
Ein installierter Rauchwarnmelder bietet nur dann Sicherheit, wenn er ordnungsgemäß funktioniert.
Deshalb sollten regelmäßig unter anderem geprüft werden:
Die Prüfung und Instandhaltung sollte entsprechend den Herstellerangaben und den hierfür geltenden Anforderungen erfolgen.
In größeren Wohnungen oder Gebäuden können miteinander vernetzte Rauchwarnmelder sinnvoll sein. Erkennt ein Melder Brandrauch, können auch die weiteren verbundenen Geräte Alarm auslösen.
Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn ein Alarm aus einem weiter entfernten Raum möglicherweise nicht sofort wahrgenommen würde.
Rauchwarnmelder für den Einsatz in Wohngebäuden müssen die entsprechenden Anforderungen für Rauchwarnmelder erfüllen. Achten Sie auf geeignete, geprüfte Geräte und die Angaben des Herstellers zu Einsatzbereich, Lebensdauer, Montage und Wartung.
Je nach Gebäude und Nutzung können auch funkvernetzte Rauchwarnmelder oder spezielle Warnsysteme, beispielsweise für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, sinnvoll sein.
Sie sind unsicher, wie viele Rauchwarnmelder benötigt werden oder wo diese richtig angebracht werden sollten?
Gerne berate ich Sie zur sinnvollen und fachgerechten Ausstattung.
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Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Für die konkrete Ausstattung sind insbesondere die geltenden landesrechtlichen Anforderungen sowie die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten.
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